BAföG für Migranten und Geflüchtete

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, unterstützt junge Frauen und Männer dabei, ihre Ausbildung an Schulen und Hochschulen zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Derzeit liegt zum Beispiel der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende Studierende bei 250 Euro pro Monat. Maximal 450 Euro pro Monat können Geförderte hinzuverdienen, ohne dass es auf ihre Förderung angerechnet wird. Außerdem wird eigenes Vermögen bis zu 7.500 Euro nicht auf das BAföG angerechnet.

Wie viel BAföG man monatlich bekommt, hängt von der jeweiligen Ausbildung, den persönlichen Lebensumständen und den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden und ihrer Familie ab. Da jede und jeder unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt, ist es wichtig, sich individuell beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen, um zu erfahren, wie hoch der eigene BAföG-Anspruch wirklich ist.
Je nach Ausbildungsart gibt es unterschiedliche Stellen, bei denen Studierende, Schülerinnen und Schüler BAföG beantragen können.
Studierende: Das Studentenwerk der Hochschule, an der sie eingeschrieben sind.
Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Ort der Ausbildungsstätte.
Schülerinnen und Schüler: Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Auszubildenden.
Anträge können in Papierform oder auch online gestellt werden.

Informationen zu den Zuständigkeiten der einzelnen Ämter für Ausbildungs- förderung finden Sie unter diesen Link (auf das Bild klicken)