Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

 

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) als Zuschuss.
Wer bekommt BAB?
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet bzw. in einer Lebenspartnerschaft verbunden (oder waren dies) oder haben mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben.

Wofür kann BAB nicht oder nur für eng begrenzte Ausnahmefälle gewährt werden?
Für eine schulische Ausbildung (z. B. Physiotherapeut/-in), kann BAB nicht gewährt werden. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen ersten Berufsausbildung, gleich welcher Art (betrieblich, außerbetrieblich, schulisch), mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens 2 Jahren steht BAB gundsätzlich nicht zu. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann BAB für eine zweite Berufsausbildung in Betracht kommen.
Antragstellung
BAB kann online unter www.arbeitsagentur.de, Rubrik "Meine eServices", persönlich bei der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800 4 5555 00 beantragt werden.

Hier der Link zu der Seite der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)