BAMF Säuglinge und Kleinkinder Erfassung


Säuglinge und Kleinkinder - BAMF Schreiben zur erkennungsdienstlichen Erfassung (Fotos)
Seit Neustem müssen alle Kinder von Flüchtlingen erkennungsdienstlich erfasst werden, auch wenn sie hier in Deutschland geboren sind. Das heißt die Babys oder Kleinkinder werden vorgeladen zu einem Fototermin im BAMF - entweder in Trier oder in Bingen.
Aber das Ausländeramt in Kibo gibt uns nun die Möglichkeit auf diese Reisen zu verzichten. Nach Absprachen mit dem BAMF in Trier und Bingen können Fotos von den jeweiligen Kindern zusammen mit dem Vorladungsbrief im Ausländeramt abgegeben werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kreises stellen diese Fotos dann in das Ausländer Zentral Register, auf das nun auch das BAMF Zugriff hat. Das erspart uns allen einige Fahrerei und Umstände.
Bitte weist doch betroffene Familien darauf hin und auch darauf, dass sie sich schnell mit Foto und Brief bei der Ausländerbehörde melden sollen. Dem BAMF sollte das zumindest telefonisch mitgeteilt werden, von euch oder dann von der Ausländerbehörde. Darum hat Trier und Bingen gebeten.

 

>>> Wenn die Aufforderung vom BAMF in der Post ist, bitte bei uns Helfern melden, damit wir den Kontakt zur Ausländerbehörde KIBO herstellen können  erst dann wenn die Aufforderung vom BAMF.