Subsidiärer Schutz Verlängerung

 

Die Verlängerung des subsidiären Schutzes erfolgt über die Ausländerbehörde Kibo. Die dafür notwendigen Formulare sind identisch mit den Anträgen für Ausweis/Reisepass und dort erhältlich.

Für die Abgabe der Anträge muss ein Termin gemacht werden. Ein persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich, da Unterschriften geleistet werden und Fingerabdruck gemacht wird. 

 

Im Bedarfsfall, z.B. wenn ein Weiterbewilligungsantrag für Leistungen des Jobcenters einzureichen ist und die Verlängerung des subsidiären Schutzes noch nicht abgeschlossen ist, kann die Ausländerbehörde eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" ausstellen. Diese gilt als Ausweisersatz und dient u.a. auch zur Vorlage beim Jobcenter. Sie ist 3 Monate gültig und kann nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer nochmals durch eine neue Fiktionsbescheinigung ersetzt werden, wenn noch immer keine Verlängerung des subsidiären Schutzes vorliegt.

Die Originale dieser Bescheinigungen sind an die Ausländerbehörde zurückzugeben. Also gut aufbewahren!