Informationen für Helfer


Ehrenamtskarte

Dank und Wertschätzung für ehrenamtlich Engagierte


Die Ehrenamtskarte soll ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sein. Mit ihr können alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land dafür bereitstellen oder von Dritten einwerben, landesweit genutzt werden. Der Ministerrat hat am 29. April 2014 die Einführung einer Ehrenamtskarte in Rheinland-Pfalz beschlossen.

 

Die Ehrenamtskarte kann bekommen, wer mindestens 14 Jahre alt ist, sich durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert und dafür kein Entgelt und keine sonstige Entschädigung erhält, die höher ist als die tatsächlich angefallenen Auslagen für Telefon, Büro- und Arbeitsmaterial, Fahrten, Reisen u. ä. Keine Entschädigung in diesem Sinn ist die Erstattung von Verdienstausfall gemäß dem Landesgesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit vom 5. Oktober 2001.

Voraussetzung ist auch, dass das Ehrenamt auf eine längere Dauer angelegt ist und im Regelfall bereits mindestens ein Jahr ausgeübt wird.

Das ehrenamtliche Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. 

 

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Ehrenamtskarte - Vergünstigungen