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- Flüchtlingshilfe in und um Rockenhausen -

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt - Arbeitserlaubnis


 

Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt - für Flüchtlinge mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung:

Die Zulassung zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit für Flüchtlinge ohne anerkannten Aufenthaltstitel ist die Vorgehensweise folgendermaßen: 

 

Information unsere zuständigen Ausländerbehörde:

Der Arbeitgeber muß ein Formular "Stellenbeschreibung" ausfüllen und zur zuständigen Bundesagentur für Arbeit schicken. Diese wiederum beantragt dann bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Arbeitsgenehmiung.  

Bei Bedarf befinden sich weitere Informationen hier, auch zu den verschiedenen Aufenthaltsstati der Flüchtlinge:

BAMF Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen