Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, Schutzberechtigte und (Resettlement-)Flüchtlinge

Als asylberechtigte Person oder als (Resettlement-)Flüchtling erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis , wenn

  • Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis seit fünf Jahren besitzen (inkl. der Zeit des vorangegangenen Asylverfahrens),
  • keine Mitteilung des BAMF über etwaige Voraussetzungen zum Widerruf und Rücknahme oder zur Widerruf und Rücknahme vorliegt,
  • Ihr Lebensunterhalt überwiegend gesichert ist,
  • Sie über hinreichende Sprachkenntnisse verfügen,
  • Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen,
  • Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und alle mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen verfügen,
  • alle erforderlichen Erlaubnisse für eine dauernde Berufsausübung vorliegen (diese Voraussetzung kann auch durch Ehegatten erfüllt werden),
  • keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dagegensprechen.

Beherrschen Sie darüber hinaus die deutsche Sprache und können Ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern, erhalten Sie Ihre Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren.

(Quelle: BAMF)

 

Für die Beantragung bei der Ausländerbehörde Donnersberg sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  2. Reisepass
  3. Biometrisches Passbild
  4. Mietvertrag
  5. Einkommensnachweise der letzten drei Monate – auch Minijob
  6. Bestätigung des Arbeitgebers über das Arbeitsverhältnis
  7. Nachweis über den Integrationskurs (B1 und Leben-in-Deutschland-Test)

 Der Antrag für den Donnersbergkreis ist hier zu finden

 

Einschränkung für die Beantragung bei subsidiärem Schutz:

Die Sicherung des Lebensunterhaltes gem. § 9 AufenthG (zusammen mit mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung) ist Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist. 

 

Die auf den Seiten des Team Direct Help zusammen gestellten Informationen sind nicht rechtsverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt. Es wird keine Garantie für jegliche Information übernommen, keine der Informationen ist rechtsverbindlich und sollte im Zweilel nochmals an geeigneter Stelle verifiziert werden.