Als asylberechtigte Person oder als (Resettlement-)Flüchtling erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis , wenn
Beherrschen Sie darüber hinaus die deutsche Sprache und können Ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern, erhalten Sie Ihre Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren.
(Quelle: BAMF)
Für die Beantragung bei der Ausländerbehörde Donnersberg sind folgende Dokumente erforderlich:
Der Antrag für den Donnersbergkreis ist hier zu finden
Einschränkung für die Beantragung bei subsidiärem Schutz:
Die Sicherung des Lebensunterhaltes gem. § 9 AufenthG (zusammen mit mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung) ist Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist.
Die auf den Seiten des Team Direct Help zusammen gestellten Informationen sind nicht rechtsverbindlich und nach bestem Wissen und Gewissen zusammen gestellt. Es wird keine Garantie für jegliche Information übernommen, keine der Informationen ist rechtsverbindlich und sollte im Zweilel nochmals an geeigneter Stelle verifiziert werden.